Gesetze / Investmentsteuergesetz
InvStG§ 13 Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- FG Hessen, 20.01.2015 – 4 K 1918/13Zitiert von 1
- BFH, 15.11.2017 – I R 55/15(Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht - Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F. - Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung i.S. von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO - Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung)Zitiert von 7
- FG Hessen, 08.09.2022 – 4 K 2050/13
- BFH, 23.10.2019 – I R 51/16Investmentsteuerrecht - DBA-Freistellung für Dividenden - anlegerbezogene BetrachtungZitiert von 3
- BFH, 03.07.2019 – I E 1/19Streitwert einer Klage gegen die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nach § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG 2004 a.F.Zitiert von 1
- BFH, 30.01.2018 – VIII R 20/14(Zur Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. - Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids - "Performance Fee" als mittelbare Werbungskosten i.S. des § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG)Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 11.12.2018 – 4 K 867/18Zitiert von 1
- FG Hessen, 21.06.2016 – 4 K 960/15Zitiert von 2
- BFH, 17.11.2015 – VIII R 55/12(Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen gemäß § 3 Abs. 4 InvStG)Zitiert von 1
12 Entscheidungen zu § 13 InvStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 InvStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InvStG%202018/13#abs-1 (1) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung eines Anlegers eines Investmentfonds oder einer Anteilklasse nach § 10 weg, so ist der Anleger verpflichtet, dies dem Investmentfonds innerhalb eines Monats nach dem Wegfall der Voraussetzungen mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Anleger seine Investmentanteile an einem Investmentfonds oder einer Anteilklasse nach § 10 auf einen anderen Anleger überträgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InvStG%202018/13#abs-2 (2) Die Steuerbefreiung eines Investmentfonds oder einer Anteilklasse nach § 10 entfällt in dem Umfang, in dem bei den Anlegern des Investmentfonds die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegfallen oder die Investmentanteile auf einen anderen Anleger übertragen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InvStG%202018/13#abs-3 (3) Der Anleger hat unverzüglich die in den Fällen des Absatzes 2 zu Unrecht gewährten Befreiungsbeträge an den Investmentfonds zurückzuzahlen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/InvStG%202018/13#abs-4 (4) Der Investmentfonds hat in den Fällen des Absatzes 2 die zurückgezahlten Befreiungsbeträge und die noch nicht ausgezahlten Befreiungsbeträge unverzüglich an die nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 zuständige Finanzbehörde zu zahlen. Fehlt eine nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 zuständige Finanzbehörde, so hat der Investmentfonds die zurückgezahlten Befreiungsbeträge und die noch nicht ausgezahlten Befreiungsbeträge unverzüglich an den Entrichtungspflichtigen zu zahlen.